ENOVA Bürgerbeteiligung

In die Zukunft investieren

Die Energiewende ist ein Projekt, das uns alle angeht. Wir bei ENOVA legen deshalb besonderen Wert darauf, unsere Projekte im Einklang mit den Kommunen und Bürgern vor Ort zu realisieren. Mit unserer ENOVA Bürgerbeteiligungsplattform schaffen wir eine einfache und transparente Möglichkeit, die Menschen im Umfeld unserer Anlagen an der Wertschöpfung unserer Projekte teilhaben zu lassen. Und das ohne komplexe Beteiligungsstrukturen und mit klar kalkulierbaren Erträgen.

Regional

regional

Regionale Wertschöpfung ist einer der großen Vorteile der dezentralen Energiewende. Wir realisieren unsere Projekte in enger Abstimmung mit den Kommunen vor Ort und stellen sicher, dass die Regionen im Umfeld unserer Anlagen profitieren.

Bürgernah

bürgernah

Finanzielle Bürgerbeteiligung muss für die Bürger vor Ort transparent und komfortabel sein. Bürger mit lokalem Bezug zu unseren Projekten können sich bevorzugt beteiligen.

rentabel

rentabel

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung realisieren wir nur Projekte mit einer guten wirtschaftlichen Basis. Alle Beteiligten unserer Projekte profitieren so von einer überdurchschnittlichen Rendite.

 

ÜBER ENOVA

GF

Die ENOVA Unternehmensgruppe ist seit 1989 im Bereich der regenerativen Energien tätig. Als innovativer Wegbereiter entwickeln, realisieren und betreuen wir schwerpunktmäßig Windenergieprojekte im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Damit zählen wir zu den Pionieren der Windenergiebranche und verfügen über einen breiten und langjährigen Erfahrungsschatz.

Die finanzielle Bürgerbeteiligung ist für uns ein wichtiger Baustein. Wir realisieren unsere Projekte im Einklang mit Kommunen, Stadtwerken und den Menschen vor Ort. Windkraft ist der Treiber der Energiewende, nutzt Ressourcen vor Ort und bringt regionale Wertschöpfung. Deswegen bieten wir über unser Bürgerbeteiligungsportal eine einfache und transparente Möglichkeit der finanziellen Teilhabe an unseren Projekten. Wir können so, je nach Situation, flexible Modelle der Beteiligung anbieten. Und das bewusst auch mit niedrigen Beteiligungsbeträgen, damit sich möglichst viele beteiligen können.

Weitere Informationen zu ENOVA finden Sie hier.

 

REFERENZEN

 

WINDPARK BREDDENBERG OHE

Gesamtleistung 6,4 MW
Inbetriebnahme 2017
Laufzeit 10 Jahre
Emissionsvolumen 300.000 €
 

WINDPARK BÖRGER OHE 1

Gesamtleistung 12 MW
Inbetriebnahme 2016
Laufzeit 10 Jahre
Emissionsvolumen 400.000 €
 

FAQ - FRAGEN UND ANTWORTEN

Nachrangdarlehen

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Wie kann ich mein Interesse bekunden?

Sie können Ihr Interesse bekunden, indem Sie den Hinweisen auf dieser Plattform folgen.

Sie werden zu einer Eingabemaske geführt. Dort können Sie Ihr Interesse signalisieren. Dabei werden Sie zur Abgabe Ihres Namens, Ihrer Postleitzahl und Ihrer E-Mail-Adresse aufgefordert. Dies benötigen wir, damit wir Sie unverbindlich als InteressentIn vormerken können.

Was passiert, wenn ich mein Interesse bekundet habe?

Wir sammeln das allgemeine Interesse über einen längeren Zeitraum. So hat jeder genügend Zeit, mitzumachen.

Aufgrund ihrer Angaben können wir die Nachfrage vor Ort genau einschätzen und ein passendes Modell anbieten. Sie werden dann von uns per E-Mail über die nächsten Schritte informiert, insbesondere wie Sie Ihre Interessensbekundung in eine verbindliche Zeichnung umwandeln können.

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch die nochmalige Eingabe Ihrer persönlichen Daten auf elektronischem Wege verbindlich bestätigen.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.

Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.

Kommanditbeteiligung

Welche Gesellschaftsform hat die Emittentin (Betreibergesellschaft)?

Die Emittentin, als die Betreibergesellschaft des Anlageobjekts, wird als GmbH & Co. KG und damit in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft geführt.

Die Kommanditgesellschaft kennt zwei Arten von Gesellschaftern: Während die Komplementärin unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, haften die Kommanditisten beschränkt auf ihre jeweilige im Handelsregister eingetragene Einlage.

Als AnlegerIn sind Sie als KommanditistIn, an der jeweiligen Betreibergesellschaft beteiligt. Die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage entspricht Ihrer Zeichnungssumme. Ihr Haftung als KommanditistIn ist auf diesen Betrag beschränkt.

Unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist jeweils eine Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH, die auch die Geschäftsführung übernimmt. Die Gesellschaft trägt deswegen die Bezeichnung GmbH & Co. KG.

Was ist eine Kommanditbeteiligung?

Unter einer Kommanditbeteiligung wird die Beteiligung als KommanditistIn an einer Kommanditgesellschaft verstanden. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, bei der sich AnlegerInnen am Eigenkapital einer Unternehmung beteiligen. Die Haftung ist auf den im Handelsregister eingetragenen Betrag der Hafteinlage beschränkt. Dieser Betrag entspricht Ihrer Zeichnungssumme.

Wer kann sich beteiligen?

Grundsätzlich jede volljährige natürliche oder juristische Person.

Das Angebot richtet sich im speziellen an AnlegerInnen, die im Hinblick auf eine unbefristete Laufzeit, einen langfristigen Anlegerhorizont haben und nicht kurz- oder mittelfristig über das eingesetzte Kapital verfügen müssen. Das Angebot richtet sich dabei an AnlegerInnen, die bereit sind, die mit der Beteiligung verbundenen Risiken zu tragen und die Fähigkeit haben, Verluste, die sich aus der Vermögensanlage ergeben können, zu tragen.

Das Beteiligungsangebot eignet sich nicht für AnlegerInnen, die nach einer mündelsicheren oder festverzinslichen Kapitalanlage suchen und sicher prognostizierbare Rückflüsse aus der Beteiligung erwarten. Das Beteiligungsangebot eignet sich ferner nicht für AnlegerInnen, die die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit der Vermögensanlage in einer Summe erwarten, da Kapitalrückzahlungen bereits während der Laufzeit der Vermögensanlage erfolgen.

Welche Unterlagen muss ich für eine Beteiligung ausfüllen?

Beteiligen Sie sich als KommanditistIn, benötigen wir Ihre Beitrittserklärung (incl. Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung) und die notarielle Handelsregistervollmacht.

Weitere Informationen erhalten Sie hierzu im Rahmen der Zeichnung auf der Plattform.

Wie erfolgen die Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen?

Da es sich bei der Kommanditbeteiligung um einen unternehmerische Beteiligung handelt, sind die anteiligen Gewinnzuweisungen bei den AnlegerInnen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb zu behandeln. Die Gewinnzuweisungen erfolgen nach einer Gewinnverteilung für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr.

Die Gesellschafterversammlung beschließt ebenfalls, ob eine Ausschüttung stattfindet und in welcher Höhe. Die Ausschüttungen werden direkt auf das vom/ von der AnlegerIn angegebene Zielkonto überwiesen.

Kann ich über unternehmerische Entscheidungen der Betreibergesellschaft mitbestimmen?

Entscheidungen über das laufende Geschäft trifft die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft.

Über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle ist eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung notwendig. Welche Fälle das sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag.

Werden bei Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Verfahren Beschlüsse gefasst oder Wahlen durchgeführt, hat der/die AnlegerIn ein nach dem Gesellschaftsvertrag zugeteiltes Stimmrecht.

Besteht eine Nachschusspflicht?

Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

Bestehen Risiken bei der Beteiligung?

Bei einer Kommanditbeteiligung handelt es sich um eine klassische unternehmerische Beteiligung, die auch unternehmerischen Risiken bis hin zum Verlust der Einlage unterliegen kann. Vor Zeichnung der Beteiligung sollten Sie daher den jeweiligen Verkaufsprospekt der GmbH & Co. KG, insbesondere die dort beschriebenen Risiken genau lesen.

Wann kann ich frühestens mein investiertes Geld zurück erhalten?

Die erste Möglichkeit, ordentlich zu kündigen, finden Sie im jeweiligen Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG.

Was ist in steuerlicher Hinsicht zu beachten?

Da es sich um eine Unternehmensbeteiligung handelt, ist § 15 EStG anwendbar, d.h. sämtliche Gewinne oder Verluste sind solche aus Gewerbebetrieb. Die Gewinne und Verluste werden den jeweiligen AnlegerInnen im Verhältnis ihrer Beteiligungshöhe zugewiesen und sind mit der persönlichen Einkommensteuer zu versteuern. Sie erhalten jedes Jahr eine Mitteilung über das steuerliche Ergebnis der Gesellschaft und den auf Sie entfallenden Anteil.

Online-Plattform

Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Investition zu ermöglichen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um über die Beteiligungsplattform investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wozu dient das Onlineportal?

Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und den Erwerb von Kommanditbeteiligungen. Darüber hinaus ist sie ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:

  • Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und Kommanditbeteiligungen
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
  • Verwaltung Ihrer Investition

Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.

Wie sicher sind meine Daten?

In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?

Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Mindestens 8 Zeichen Länge
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Ziffer
  • Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)

Windenergie-Anlagen

In der Nähe meines Wohnortes stehen Windenergieanlagen. Manchmal beobachte ich, dass sie sich nicht drehen, obwohl es windig ist. Wie kommt das?

Die Windgeschwindigkeit schwankt schon auf wenigen Metern sehr stark. Deswegen ist die eigene Wahrnehmung nicht immer vergleichbar mit den Windbedingungen am Standort der Anlage. Eine WEA benötigt möglichst stetige Windverhältnisse: je höher man sie baut, desto weniger Turbulenzen gibt es.
Darüber hinaus gibt es weitere Gründe, warum eine WEA stillstehen kann.

  • Abschaltung aufgrund zu schwacher Netze: Prinzipiell kann eine WEA aufgrund zu geringer Stromnachfrage bzw. zu hoher Einspeisung an erneuerbaren Energien kurzfristig außer Betrieb gehen. Dieser Fall tritt vermehrt in industrieschwachen Regionen mit großen Windparks auf.
  • Schattenwurfabschaltung: Überschreitet eine WEA zulässige Grenzwerte bzgl. des tatsächlichen Schattenwurfs, schaltet sie sich automatisch ab.
  • Vereisung: Nebel, Eisregen oder Schnee können bei Temperaturen unter 0°C zu Eisansatz führen. Diesen erkennt die WEA und geht automatisch außer Betrieb.
  • Zu wenig Wind: Die Rotoren der WEA drehen sich erst ab einer Windgeschwindigkeit von 3 m/s (Windstärke 2).
  • Zu viel Wind: Bei zu hoher Windgeschwindigkeit (ab ca. 28 m/s – Windstärke 10) wird die Belastung für die WEA zu groß. Dann dreht sich die Anlage „aus dem Wind“ und schaltet automatisch ab.
  • Wartungsarbeiten: Die unterschiedlichen Bauteile einer WEA werden in unterschiedlichen Zyklen regelmäßig vom Hersteller gewartet. Während dieser Zeit bleibt die Anlage außer Betrieb.
  • Reparaturarbeiten: Durch die Vielzahl und die Komplexität gerade der elektronischen Bauteile können kleine Fehler auftreten, durch die eine WEA „außer Betrieb geht“. Diese werden entweder über die Leitwarte des Herstellers per Fernzugriff oder durch einen Monteur vor Ort behoben.

Wie groß ist der Schattenwurf der Windenergieanlage?

Die WEA verursacht durch ihre Rotordrehung einen periodisch auftretenden, beweglichen Schattenwurf, der als Immission gemäß §3 Abs. 2 BImSchG zu werten ist. Der Schattenwurf ist abhängig vom Sonnenstand, den Wetterbedingung und der Stellung des Rotors (und damit der Windrichtung). Die WEA wird außer Betrieb gesetzt, wenn das reale jährliche (8 Stunden pro Jahr) oder tägliche Schattenkontingent (30 Minuten pro Tag) je Immissionspunkt ausgeschöpft ist.

Wie hoch sind die Schallemissionen der Windenergieanlage?

Beim Bau einer WEA müssen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens umfassende baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Grundlage zur Prüfung der Schallemissionen ist die "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm), in der jeweils konkrete Vorgaben für Geräuschpegel festgelegt sind und nicht überschritten werden dürfen. Darüber hinaus schreibt der Einführungserlass zu den Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen des Umweltministeriums Niedersachsens eine Unterschreitung des heranzuziehenden Immissionsrichtwertes um 1 dB vor. Im Außenbereich darf bei Wohngebäuden nachts die Belastung nicht größer als 45 dB(A) (-1dB(A)). Dies entspricht ungefähr dem Geräuschpegel in einem ruhigen Büro. Der einzuhaltende Grenzwert richtet sich nach dem Charakter des umliegenden Gebietes. In reinen Wohngebieten darf die Belastung bspw. nicht höher als 35 dB(A) (-1dB(A)) sein. Andernfalls wird die WEA nachts schallreduziert, d.h. mit geringerer Leistung betrieben.

Wie viele Stunden ist die WEA am Tag in Betrieb?

Es lässt sich nicht genau sagen, wie viele Stunden die WEA durchschnittlich in Betrieb ist. Die WEA produziert in der Regel Strom bei einer Windgeschwindigkeit zwischen 3 und 25 m/s. Stillstandzeiten kann es aufgrund von Wartungsarbeiten oder eines Defektes geben. An dem Standort kann man von ca. 2.500 Volllaststunden ausgehen. Diese Zahl bedeutet, dass jede WEA den erwarteten Jahresertrag in 2.500 Stunden erbringen könnte, wenn sie die komplette Zeit mit maximaler Leistung läuft und die restliche Zeit des Jahres still steht.

Ist der Vogel- und Fledermausschutz gewährleistet?

Die Belange des Artenschutzes wurden selbstverständlich im Rahmen der Genehmigungsverfahren der WEA berücksichtigt. Die Gefährdung einzelner Vögel oder Fledermäuse kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Vergleichbar mit Straßen oder Hochspannungsleitungen kann auch bei WEA kein hundertprozentiger Schutz garantiert werden. Das Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen wurde im Vorfeld der Genehmigungsverfahren ausgiebig untersucht. Am Standort werden deshalb Monitoringmaßnahmen für Fledermäuse umgesetzt. Weiterhin wurden entsprechende Ausgleichsflächen für Vögel geschaffen.

Wie hoch ist die Lebensdauer der WEA?

Die Lebensdauer der WEA ist mit 20 Jahren angesetzt. Die meisten Bauteile halten aber 20 Jahre und länger. Nach der rund 20-jährigen Betriebszeit werden die Anlagen voraussichtlich abgebaut und entsorgt und die Grundstücke in den ursprünglichen Zustand wieder hergestellt.

Was passiert bei unvorhergesehen Beschädigungen der Windenergieanlage durch Blitzeinschlag oder Feuer?

Derartige Schäden sind im Rahmen der für diese Anlage abgeschlossenen Maschinenversicherung abgesichert. Der Ausfallschaden wird von der Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung erstattet.



Maßgebliche Hinweise zur Investition finden Sie in den Vertragsunterlagen und im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB).
Sind noch Fragen offen? Senden Sie uns eine E-Mail an beteiligung@enova.de wir melden uns dann bei Ihnen.